RLQ.at ist eine Marke der RLQ Medien GmbH.
Es gelten die AGB der RLQ Medien GmbH, welche wie folgt definiert sind:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der RLQ Medien GmbH


1.    Geltung, Vertragsabschluss


1.1       Die RLQ Medien GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der RLQ Medien GmbH und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2       Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der RLQ Medien GmbH schriftlich bestätigt werden.

1.3       Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die RLQ Medien GmbH ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die RLQ Medien GmbH bedarf es nicht.

1.4       Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5       Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6       Die Angebote der RLQ Medien GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

2.    Social Media Kanäle

 
Die RLQ Medien GmbH weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der RLQ Medien GmbH nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die RLQ Medien GmbH arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die RLQ Medien GmbH beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die RLQ Medien GmbH aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
 
 

3.    Konzept- und Ideenschutz

 
Hat der potentielle Kunde die RLQ Medien GmbH vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die RLQ Medien GmbH dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1       Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die RLQ Medien GmbH treten der potentielle Kunde und die RLQ Medien GmbH in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2       Der potentielle Kunde anerkennt, dass die RLQ Medien GmbH bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3       Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der RLQ Medien GmbH ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4       Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5       Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der RLQ Medien GmbH im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6       Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der RLQ Medien GmbH Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der RLQ Medien GmbH binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7       Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die RLQ Medien GmbH dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die RLQ Medien GmbH dabei verdienstlich wurde.  

3.8       Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der RLQ Medien GmbH ein.
 
 

4.    Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

 
4.1       Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im RLQ Medien GmbH-Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die RLQ Medien GmbH, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die RLQ Medien GmbH. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der RLQ Medien GmbH.

4.2       Alle Leistungen der RLQ Medien GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3       Der Kunde wird der RLQ Medien GmbH zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der RLQ Medien GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4       Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die RLQ Medien GmbH haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die RLQ Medien GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die RLQ Medien GmbH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die RLQ Medien GmbH bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der RLQ Medien GmbH hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
 

5.    Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

 
5.1       Die RLQ Medien GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2       Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die RLQ Medien GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3       In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des RLQ Medien GmbH-Vertrages aus wichtigem Grund.
 

6.    Termine

 
6.1       Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der RLQ Medien GmbH schriftlich zu bestätigen.

6.2       Verzögert sich die Lieferung/Leistung der RLQ Medien GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die RLQ Medien GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3       Befindet sich die RLQ Medien GmbH in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der RLQ Medien GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
 

7.    Vorzeitige Auflösung

 
7.1       Die RLQ Medien GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;


b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der RLQ Medien GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der RLQ Medien GmbH eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2       Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die RLQ Medien GmbH fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
 

8.    Honorar

 
8.1       Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der RLQ Medien GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die RLQ Medien GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 2.000,-, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die RLQ Medien GmbH berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2       Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die RLQ Medien GmbH für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.3       Alle Leistungen der RLQ Medien GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der RLQ Medien GmbH erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4       Kostenvoranschläge der RLQ Medien GmbH sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der RLQ Medien GmbH schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die RLQ Medien GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.5       Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der RLQ Medien GmbH - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der RLQ Medien GmbH die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der RLQ Medien GmbH begründet ist, hat der Kunde der RLQ Medien GmbH darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die RLQ Medien GmbH bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der RLQ Medien GmbH, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der RLQ Medien GmbH zurückzustellen.
 

9.    Zahlung, Eigentumsvorbehalt

 
9.1       Das Honorar/die offene Forderung ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der RLQ Medien GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der RLQ Medien GmbH.

9.2       Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der RLQ Medien GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3       Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die RLQ Medien GmbH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4       Weiters ist die RLQ Medien GmbH nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5       Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die RLQ Medien GmbH für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6       Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der RLQ Medien GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der RLQ Medien GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
 

10.  Eigentumsrecht und Urheberrecht

 
10.1     Alle Leistungen der RLQ Medien GmbH, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der RLQ Medien GmbH und können von der RLQ Medien GmbH jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der RLQ Medien GmbH jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der RLQ Medien GmbH setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der RLQ Medien GmbH dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der RLQ Medien GmbH, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2     Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der RLQ Medien GmbH, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der RLQ Medien GmbH und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

10.3     Für die Nutzung von Leistungen der RLQ Medien GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der RLQ Medien GmbH erforderlich. Dafür steht der RLQ Medien GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4     Für die Nutzung von Leistungen der RLQ Medien GmbH bzw. von Werbemitteln, für die die RLQ Medien GmbH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des RLQ Medien GmbHvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der RLQ Medien GmbH notwendig.

10.5     Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der RLQ Medien GmbH im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte RLQ Medien GmbHvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine RLQ Medien GmbHvergütung mehr zu zahlen.

10.6     Der Kunde haftet der RLQ Medien GmbH für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
 

11.   Kennzeichnung

 
11.1     Die RLQ Medien GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die RLQ Medien GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2     Die RLQ Medien GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
 

12.  Gewährleistung

 
12.1     Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die RLQ Medien GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2     Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die RLQ Medien GmbH zu. Die RLQ Medien GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der RLQ Medien GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die RLQ Medien GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die RLQ Medien GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3     Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die RLQ Medien GmbH ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die RLQ Medien GmbH haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4     Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der RLQ Medien GmbH gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
 

13.  Haftung und Produkthaftung

 
13.1     In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der RLQ Medien GmbH und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der RLQ Medien GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

13.2     Jegliche Haftung der RLQ Medien GmbH für Ansprüche, die auf Grund der von der RLQ Medien GmbH erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die RLQ Medien GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die RLQ Medien GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die RLQ Medien GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3     Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der RLQ Medien GmbH. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
 

14.   Datenschutz

 
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
 
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
 
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
 

15.   Anzuwendendes Recht

 
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der RLQ Medien GmbH und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 

16.  Erfüllungsort und Gerichtsstand

 
16.1     Erfüllungsort ist der Sitz der RLQ Medien GmbH. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die RLQ Medien GmbH die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

16.2     Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der RLQ Medien GmbH und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der RLQ Medien GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die RLQ Medien GmbH berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

16.3  Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise (mehr dazu unter Punkt 18 der AGB).
 

17.   Politische Farbenfreiheit

 
17.1       Die RLQ MEDIEN GMBH stellt ausdrücklich klar, keiner politischen Farbe/Gesinnung anzugehören.

17.2      Parteispezifische, politische Interessen stehen nach den Statuten der RLQ Medien GmbH, entgegengesetzt der Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit der Gesamtbevölkerung und somit entgegengesetzt der Zielsetzungen der RLQ Medien GmbH.
 

18.   Unabhängigkeit

 
18.1       Die RLQ MEDIEN GMBH ist sowohl von politischen Parteien als auch von anderen Institutionen, Vereinen, Interessensvertretungen, Behörden und/oder Ämter komplett unabhängig.

18.2       Diese Unabhängigkeit kann nur bewahrt werden indem Forschung, Entwicklung, Erarbeitung von Dokumenten und sämtliche andere Handlungen der RLQ MEDIEN GMBH ausschließlich mit Eigenmitteln finanziert werden.

18.4       Die RLQ Medien GmbH behält sich vor, kein Gender-Mainstreaming in ihren Texten und Inhalten zu betreiben und weist an dieser Stelle ausdrücklich auf den ersten Fall der deutschen Grammatik hin "DER Nominativ":
 
"Der Nominativ hat im Deutschen eine eindeutige eigene Form bei der männlichen Form von Artikeln und Personalpronomen der Einzahl, also „der“ bzw. „er“, sowie bei dem Fragewort für Personen „wer“. Daher wird die Ersetzung eines Satzglieds durch eine Wer?-Frage als Test benutzt, um das Subjekt des Satzes zu finden (alle anderen Formen, einschließlich der Was?-Frage für unbelebte Subjekte, sind nicht eindeutig)."
09.12.2016, https://de.wikipedia.org/wiki/Nominativ
 
Hierbei geht es der RLQ Medien GmbH nicht um die bewusste Diskriminierung und/oder Herabwürdigung von Frauen, sondern um die Lesbarkeit langer Texte und Satzgefüge, die durch Gender-Mainstreaming massiv beeinträchtigt werden würde. Gender-Mainstreaming wirkt sich nach den Statuten der RLQ Medien GmbH negativ auf den Leseflusses seiner Texte und Inhalte aus, welche zur Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit der Gesamtbevölkerung (sowohl Männer als auch Frauen) dienen. Somit behält sich die RLQ Medien GmbH vor, die Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit der Gesamtbevölkerung über das Gender-Mainstreaming zu stellen und dieses aus genannten Grund ausnahmslos zu unterlassen.
 

19.   Monetarisierung

 
Die RLQ Medien GmbH bedient sich sämtlicher, legaler Methoden der Marktwirtschaft, um die notwendigen finanzielle Mittel für die Mediation/Vermittlung des Themas RLQ sicherzustellen.
 
20.  Haftung
 
20.1       Die Haftung für vermittelte Dienstleistungen und Produkte Dritter ist kategorisch ausgeschlossen.

20.2       Die RLQ Medien GmbH gibt sich größte Mühe einen weltweit führenden RLQ-Standard zu etablieren. Trotz bzw. gerade wegen der Mächtigkeit dieser Aufgabe, besteht die Möglichkeit Fehler in den Recherchearbeiten, die für die Erreichung der Ziele der RLQ Medien GmbH notwendig sind, zu begehen.
 

21.   Salvatorische Klausel

 
21.1       Sollten einzelne Passagen der ABG, Grundsätzen und Statuten der RLQ Medien GmbH unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen ABG, Grundsätzen und Statuten der RLQ Medien GmbH unberührt.

21.2       An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

21.3       Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die ABG der RLQ Medien GmbH als lückenhaft erweisen.


21.4       Verkürzte Form: Sollte eine Bestimmung der ABG, Grundsätzen und Statuten der RLQ Medien GmbH unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
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