Der erste Jahrestag


Der österreichische Fachverband für Raumlufttechnik (ÖFR) feiert Ende Juli 2018 sein einjähriges Bestehen. Grund genug um eine Bilanz aus den letzten 12 Monaten zu ziehen. Was hat sich getan? Was hat sich bewegt?


Der erste Jahrestag - Der österreichische Fachverband für Raumlufttechnik (ÖFR) feiert Ende Juli 2018 sein einjähriges Bestehen. Grund genug um eine Bilanz aus den letzten 12 Monaten zu ziehen. Was hat sich getan? Was hat sich bewegt?
Präsentierten den ÖFR auch bei der Energie in Krankenhaus-Tagun: VizePräs. Ing. Wolfgang Baumgartner und Präsident Remus Marasoiu, akad IM (v.l.).


Das Auffälligste an diesem jungen Verein ist mit Sicherheit der rasante Mitgliederzuwachs. 22 Mitglieder zählt der österreichische Fachverband für Raumlufttechnik (ÖFR) bereits – Stand Juni 2018. „Dass weltweit agierende Unternehmen wie Condair, Camfil, Trox uvm. der Einladung in den Fachverband so rasch gefolgt sind, zeigt auf, wie groß die Lücke ist, die es zu schließen galt und gilt“, meint ÖFR-Präsident Remus Marasoiu und resümiert weiter: „Mit Sicherheit hat niemand auf uns gewartet und viele haben unser Vorhaben belächelt und nicht ernst genommen. Doch es bestätigt sich der Verdacht, dass wir tatsächlich Pionierarbeit in Österreich in Bezug auf die Raumlufttechnik leisten. Eine traurige Erkenntnis, wenn man bedenkt, dass wir das Jahr 2018 schreiben.“ 

Fünf Fachgruppen etabliert 
Um die vom ÖFR angemerkten Defizite am Markt zu neutralisieren, sind fünf Fachgruppen etabliert worden. In den Bereichen „Hygiene“, „Brandschutz“, „Energieeffizienz“, „Lüftungsreinigung“, „Wohnraumlüftung werden Positionspapiere ausgearbeitet und praxisbezogene Handlungsempfehlungen definiert. Die Arbeiten der Fachgruppen sollen in erster Linie den Entscheidungsträgern am Markt als objektive und transparente Informationsquelle dienen, zur Bewusstseinsbildung beitragen, und sind auch als wichtige Hilfestellung für die Praxis anzusehen.

Richtlinien-Ausarbeitung 
Die Ausarbeitung eines gebündelten Regelwerks (RSOE – RLT Standard Österreich) für sämtliche Bereiche der Raumlufttechnik, welche in Österreich angewendet werden, stellt dabei die Basis dar. Auszug aus dem RSOE 6020 (Lüftungsreinigung):
  • § 13 AStV – jährliche Prüfung sämtlicher Anlagenkomponenten
  • § 27 AStV – bei Gesundheitsgefährdung durch Verschmutzungen in einer Lüftungsanlage: unverzügliche Umsetzung von Reinigungsmaßnahmen.
  • § 22 ASchG – Verpflichtung des Arbeitgebers gesundheitlich zuträgliche Raumluft zur Verfügung zu stellen
  • § 130 ASchG – Ahndung von Verletzungen der Instandhaltungs-, Reinigungs- oder Prüfpflichten
  • VDI 6022 – Hygienestandard für Planung, Fertigung, Transport, Montage und Betrieb von RLT-Anlagen
  • EN 15780 – Sauberkeit in Lüftungsanlagen
  • ISO 16890 – neue Filternorm (EN 779 NICHT mehr gültig!)
  • „Allgemeine & ergänzend allgemeine Bedingungen für Haftpflichtversicherungen“ – Vorgaben für Versicherungen um Deckungspflichten zu evaluieren.

Ergänzend zu den bestehenden gesetzlichen und normativen Vorgaben, trägt der ÖFR mit der hauseigenen Leitlinie RSOE (RLT Standard Österreich) zur Vervollständigung des Informationsbedarfs am Markt bei. Dabei werden Defizite und Widersprüche in den Regularien mittels Fallbeispielen aus der Praxis aufgezeigt, und zwar mit der Absicht, eine Optimierung der vorherrschenden (für viele Hersteller und Dienstleister problematischen) Situation herbeizuführen.

Schulung & Weiterbildung 
Neben namhaften Mitgliedern sowie klar definierten Arbeitsaufträgen, hat der ÖFR im Bereich der Kooperationspartner ebenfalls Erfolge zu verbuchen. Mit „dieWeiterbilder“, hat der ÖFR einen professionellen Partner für die Ver- marktung von Schulungen und Seminaren im B2B Bereich dazu gewonnen. Hochwertig aufbereitetes und teils exklusives Wissen wird somit schneller, effizienter und weitflächiger am Markt verbreitet.

Prüfung von RLT-Anlagen
Im Bereich der Anlagenprüfung ist mit der ÖGNI (österr. Gesellschaft für nachhaltiger Immobilienwirtschaft) ein Kooperationspartner dazugewonnen worden, der mit über 80 Auditoren im deutschsprachigen Raum raumlufttech- nische Anlagen nach den gesetzlichen Vorgaben prüft, um den langfristig effizienten Betrieb von Lüftungsanlagen breitflächig zu sichern.

Jürgen Gruber (Geschäftsführer der Gruber & Gruber Gebäudetechnik GmbH), bringt die Eigenheiten des Marktes hinsichtlich der „Prüfkultur“ in Österreich wie folgt auf den Punkt: „Für die Wartung und Überprüfung von Lüftungs- und Klimasystemen sind neben den gesetzlichen Befugnissen ein breites Wissen und eine hohe technische Kompetenz notwendig. 
 
Alle Systeme haben eines gemeinsam sie funktionieren meist nur übergreifend mit anderen Gewerken. So benötigt man bei Lüftungs- und Klimaanlagen über die Metallver- arbeitung hinaus z.B. Kenntnisse aus der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Elektro- Antriebs- und Heizungs- technik, Kältetechnik, aus dem Brandschutz-Bereich sowie Wissen zu allen gängigen Normen und OIB-Richtlinien, Gesetzen aus der Arbeitsstättenverordnung. Wesentlich für den Betreiber solcher Anlagen, ist die richtige Auswahl der befugten Unternehmen, da es wie in jeder Branche schwarze Schafe gibt, die Wartungen und Überprüfungen nicht ordnungsgemäß durchführen können.“

Neue Webadresse 
Der österreichische Fachverband für Raumlufttechnik (ÖFR), der im Internet unter 
www.rlq-standard.at erreichbar war, ist unter der neuen Webadresse zu finden.



Quelle:  
INDUSTRIEMAGAZIN Verlag GmbH
HLK 6-7/18, Seite 28-29
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Nachsatz


In Lüftungsanlagen / RLT-Anlagen können bei ausbleibenden Wartungen und Reinigungen verheerende Brände entstehen. Sammelt sich im Luftkanal über Jahre hinweg das "richtige" Material (z.B. Laub, Staub, Fett etc.), so wirken die Luftschächte wie eine Zündschnur durch das gesamte Gebäude.

Das fehlende Bewusstsein bzgl. der regelmäßigen Wartung und Reinigung von Lüftungsanlagen / RLT-Anlagen, bemerkt man in den nachstehenden Pressemeldungen besonders durch die immer wiederkehrende Phrase "Brandursache noch unklar".

Das mediale Interesse erlischt zeitgleich mit den Flammen aus der Lüftungsanlage. Doch wer haftet für die entstandenen Schäden? Ein Sachverständiger wird für gewöhnlich zu Rate gezogen, um die Brandursache bzw. den Brandhergang festzustellen.

Natürlich rücken dabei die für die Lüftungsanlage / RLT-Anlage verantwortlichen Personen in den Vordergrund. Dokumentationen und Aufzeichnungen über bislang durchgeführten Wartungen und Reinigungen der Lüftungsanlage / RLT-Anlage, wie es die Arbeitsstättenverordnung (§ 13 AStV) verlangt, sollten dabei unbedingt vorhanden sein.

Ist dies nicht der Fall, so kippt die Suche nach der Brandursache schnell in eine eindeutige Richtung. Danach ist es mehr als schwer, den Schuldigen anderweitig festzustellen, als beim RLT-Anlagenbetreiber selbst, oder bei der verantwortlichen Hausverwaltung bzw. FM-Firma (Facility-Management).

Die Sachlage ist meist mit einem Verkehrsunfall zu vergleichen, in dem ein alkoholisierter und ein nüchterner Autofahrer beteiligt sind. Selbst wenn der nüchterne Autofahrer den Unfall verursacht und der alkoholisierte Fahrer keinen weiteren Fehler begeht (bis auf die Tatsache, dass er alkoholisiert fährt), so wird dennoch der alkoholisierte Fahrer für den Unfall verantwortlich gemacht.

Also selbst wenn andere Umstände als die unterlassenen Wartungs- und Reinigungsmaßnahmen zur Brandursache geführt haben, so läuft man als RLT-Anlagenbetreiber Gefahr für den Brand verantwortlich gemacht zu werden, sollte man zum Zeitpunkt des Brandes nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können.

Sprich: keine aktuelle Überprüfung laut § 13 AStV (Arbeitsstättenverordnung) vorweisen können. Mehr zu diesem Thema finden Sie in der linken Navigationsspalte unter "Normen & Verordnungen".




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