§ 13 AStV Überprüfung

Der Beleg für die hygiene- & brandschutztechnische

Betriebssicherheit Ihrer Lüftungsanlage

Protokoll & Gutachten

So wird der Zustand Ihrer Lüftungsanlage rechtssicher dokumentiert und belegt! Erfüllen Sie die gesetzlichen Mindestanforderungen in Bezug auf die Instandhaltung von Lüftungsanlagen (in Arbeitsstätten).
 
Sichern Sie sich durch unsere korrekten Dienstleistungen Rechtssicherheit für den Ernstfall. Zertifikate und Scheindokumente ausstellen kann jeder – bei uns erhalten Sie gewissenhafte Protokolle und Gutachten gem. dem Stand der Technik.
Protokoll und Gutachten Lueftungsanlage gem. § 13 AStV

Gesetzliche Bestimmungen

Betreiber von Lüftungsanlagen (in Arbeitsstätten) sind dazu verpflichtet, 1x jährlich den Beleg über die Betriebssicherheit von Lüftungsanlagen zu erbringen.

Dieser Beleg muss unter Anwendung des Standes der Technik erfolgen. Mit anderen Worten: die Bewertung des Anlagenzustandes muss unter Anwendung von anerkannten technischen Standards (Normen / Richtlinien) erfolgen.
Gesetz Lüftungsreinigung

Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung entfällt, wenn "die Wahl einer kosten- und zeitsparenden Arbeitsweise" nachgewiesen wird. Damit ist nicht gemeint, dass man keine wirtschaftlich günstigen Entscheidungen treffen darf, sondern, dass sogenannte "Papiertiger" im Ernstfall wertlos sind.
 
"Unter einem Papiertiger versteht man ein Schriftstück, welches bei genauer Betrachtung in Wahrheit keine Bedeutung oder Macht hat ... " (Wikipedia)
Haftpflichtversicherung Lüftungsreinigung

Technischer Standard = Rechtssicherheit

Mit einer gewissenhaften Inspektion gem. dem Stand der Technik, einer entsprechend detaillierten Protokollierung der Inspektion sowie einem hygiene- & brandschutztechnischen Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite.

Im Streit- oder Schadensfall gewährleistet diese Form der Instandhaltung die Rechtssicherheit für Sie persönlich und/oder für Ihr Unternehmen.
Regeln der Technik Lueftungsreinigung § 13 AStV VDI 6022 ÖNORM H6021

Zusammenfassung: Gesetzeskonformer Zustand der Lüftungstechnik

 
  • Eine Lüftungsanlage weist den gesetzeskonformen Zustand auf, wenn sämtliche, die Lüftungsanlage betreffenden Gesetze bzw. Verordnungen mit gesetzlichem Charakter, erfüllt werden.

  • Der § 13 AStV verpflichtet Anlagenbetreiber dazu, Lüftungsanlagen (also Zentralgerät UND Luftleitungen) einmal jährlich auf die Einhaltung des Standes der Technik zu prüfen. Werden im Zuge der § 13 AStV Prüfung sicherheitsrelevante Abweichungen vom Stand der Technik festgestellt, sind diese zu beheben. 

  • In der Praxis bedeutet das, dass Instandhaltungsmaßnahmen (Inspektion, Wartung, Service, Reinigung, Regulierung etc.) dem Zweck dienen, den Stand der Technik herzustellen bzw. zu erhalten, um den gesetzlichen Bestimmungen Folge zu leisten.

  • Zu beachten gilt es, dass man nur der gesamten Lüftungsanlage und nicht einzelnen Abschnitten, Elementen oder Baugruppen den gesetzeskonformen Zustand bescheinigen sollte.

KONTAKT


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