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Schlechte RLQ = Körperverletzung lt. Strafgesetzbuch?



In diesem Bericht gehen wir der Frage nach, ob schlechte bzw. krankmachende Raumluftqualität am Arbeitsplatz, den Tatbestand der Körperverletzung laut § 83-88 StGB darstellt.
 
Wir gehen dieser Frage Schritt für Schritt nach, um eine lückenlose Gewissheit zu erlangen:

Gesetzliche Verpflichtung

RLT-Anlagenbetreiber haben laut Gesetz (§ 13 AStV) die Verpflichtung, die betriebene Lüftungsanlage alle 12 - 15 Monate einer Inspektion zu unterziehen.
 
Die Inspektion der raumlufttechnischen Anlage hat nach den Regeln der Technik stattzufinden.
(z.B. VDI 6022).

Handlungsempfehlung

Grundsätzlich stellen anerkannten Regeln der Technik (aRdT) juristisch lediglich eine Handlungsempfehlung dar und besitzen KEINEN gesetzlichen Charakter.
 
Bezieht sich der Gesetzgeber allerdings auf aRdT, so erhalten diese sehr wohl einen gesetzlichen Charakter.
 
Mindeststandards für Raumluftqualität werden nicht im Gesetz, sondern in den aRdT (auf die der Gesetzgeber verweist) definiert. Folglich ist den aRdT die entsprechende Wichtigkeit zuzuordnen.

 

Körperverletzung durch schlechte Raumluftqualität

 

Gesetzliche Verpflichtung

Neben der Arbeitsstättenverordnung, müssen RLT-AnlagenBETREIBER das „ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG)“ beachten, welches unter anderem im § 22 AschG besagt:


"(2) Arbeitsräume müssen für den Aufenthalt von Menschen geeignet sein und unter Berücksichtigung der Arbeitsvorgänge und Arbeitsbedingungen den Erfordernissen des Schutzes des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer entsprechen.

(3) In Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsvorgänge und der körperlichen Belastung der Arbeitnehmer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein und müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind."

Quelle: 20.01.2017 https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910&Paragraf=22

Weiters besagt das Strafgesetzbuch:

  • "§ 83 StGB Körperverletzung: Eine Körperverletzung begeht, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt.

  • § 84 StGB Schwere Körperverletzung: länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung, oder eine Berufsunfähigkeit zur Folge hat."

Quelle: 20.01.2017 https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12039048

Wie sieht's jetzt aus?

Sollte ein gesundheitlicher Schaden durch krankmachende RLQ nachgewiesen werden, so verstößt man als Verantwortlicher einer RLT-Anlage gegen eine Reihe rechtsgültiger Gesetze.
 
Der Gesetzgeber nimmt explizit Stellung zu den Themen Raumluftqualität und gesundheitliche Beeinträchtigungen.




Eine Strafverfolgung wegen unterlassener Maßnahmen und Handlungen in Bezug auf Hygieneanforderungen in RLT-Anlagen ist somit durchaus möglich!



In diesem Sinne - vergewissern Sie sich als RLT-AnlagenBETREIBER, dass Sie Ihre Aufzeichnungen bzgl. der Inspektion gem. § 13 AStV der letzten drei Jahre parat haben. Somit sind Sie auf der sicheren Seite und können Ihre gesetzliche Konformität belegen.
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