PRAXIS-TIPPs
Achten
Sie bitte auch darauf, welches Folgeinteresse das ausführende
Unternehmen haben könnte. Beispielsweise sind Lüftungsreiniger für die
Durchführung von Hygieneinspektionen in den meisten Fällen denkbar
ungeeignet. Entweder wird die Hygieneinspektion zweckentfremdet, um ein
Konkurenzunternehmen zu diskreditieren, oder um einen Reinigungsauftrag
zu erzwingen. In beiden Fällen steht nicht das Interesse des
Auftraggebers im Vordergund.
Reinigung und Inspektion sollte nicht in Personalunion stattfinden. Auch auf Bezieungen von vermeintlich unabhängigen Anbietern zu befreundeten Reinigungsunternehmen ist entsprechend zu achten.
Entscheiden
Sie sich für einen unabhängigen und fachkundigen Anbieter. Die
fachliche Eignung sollte nicht ausschließlich durch eine
VDI-Zertifizierung belegt werden, sondern durch genaue Kenntnis der
Richtlinie VDI 6022. Wir übermitteln Ihnen gerne eine Checkliste mit
Fragen, um Ihre Anbieter und Lieferanten diesbezüglich auf den Zahn zu
fühlen.