Lüftungsbefund gem. § 13 AStV
Die
schwammige Kommunikation von Verordnungen, Normen und etliche andere
Vorgaben, trägt zur allgemeinen Verunsicherung bei. Tatsächlich aber
muss ein RLT-Anlagenbetreiber "lediglich" die betriebene RLT-Anlage alle
12 - 15 Monate von einem befugten Gewerbetreibenden überprüfen lassen.
Auch
wenn in 99 % der Fälle, eine Aufforderung zur Reinigung der RLT-Anlage
aus einer § 13 AStV Überprüfung resultiert, so ist der
"Kundenfänger-Trick-17" den die meisten Dienstleister verwenden,
schlichtweg falsch, irreführend und sollte zur Anzeige gebracht werden.
Der Gesetzgeber verlangt KEINE jährliche Reinigung, sondern lediglich eine jährliche Inspektion!
Diese
Betriebe beraten Sie gerne hinsichtlich einer § 13 AStV Inspektion.
Gerne können Sie uns auch kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen zur § 13
AStV Inspektion von RLT-Anlagen (raumlufttechnischen Anlagen) /
Lüftungsanlagen haben.